VERLAUTBARUNG VOLKSBEGEHREN

Veröffentlicht am: 27.02.2025

Bitte beachten Sie: Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können keine Eintragung mehr vornehmen, da eine getätigte Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung gilt!

Weitere Informationen siehe PDF-Dokument.


Begründung_ORF-Haushaltsabgabe-NEIN.pdf Begründung_Autovolksbegehren: Kosten runter Begründung_Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung Verlautbarung.pdf LINK