Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Gemeinde Mühlgraben auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Gemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden.
Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
Merkmale der Amtssignatur
- Bildmarke (gem.§ 19 Abs. 1 E-GovG)
- Hinweis im Dokument "Dieses Dokument wurde amtssigniert" (gem. § 19 Abs. 3 E-GovG)
- Prüfinformation der elektronischen Signatur (gem. § 20 E-GovG)
Informationen zur Amtssignatur finden Sie unter: https://www.digitales.oesterreich.gv.at/amtssignatur
Veröffentlichung der Bildmarke
Die Gemeinde Mühlgraben verwendet in ihrer Amtssignatur folgende Bildmarke gemäß § 19 Abs. 3 E-GovG:
Die Veröffentlichung der Bildmarke der Gemeinde Mühlgraben gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier:
Veröffentlichung der Bildmarke
Elektronische Signaturprüfung
http://www.signaturpruefung.gv.at
Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten
Gemeinde Mühlgraben
Feldanergraben 1/1
8385 Mühlgraben
Tel.: 03329 30031
E-Mail: post@muehlgraben.bgld.gv.at